Baumit Dichtungsschlämme DS 25 25 kg

Produkt-ID: BM-0525003

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Packung enthält 25 kg
1 kg entsprechen 1,11 EUR
Gewicht: 25 kg
Sack


Baumit Dichtungsschlämme DS 25
Einkomponentige, starre Dichtungsschlämme für den Sockelbereich

Dünnschichtige Putzabdichtung
Komfortable Verarbeitung
Langfristig sicher

Produkt
Einkomponentige, starre, mineralische Dichtungsschlämme als dünnschichtige Putzabdichtung im Sockelbereich.

Zusammensetzung
Gesteinskörnung, Zement und Zusätze zur besseren Verarbeitung und Haftung.

Eigenschaften
Mineralischer, nach Wasserzugabe verarbeitungsfertiger, geschmeidiger, maschinengängiger (spritzbarer) Zement-Schlämm-mörtel.„
Nach der Erhärtung wassersperrend, witterungs- und frostbeständig.

Anwendung
Dichtungsschlämme als Putzabdichtung im erdberührten und Sockelbereich, die der Festigkeitskategorie CS III und CS IV (bzw. der Mörtelgruppe P II und P III) entsprechen.„
Nicht einzusetzen auf Wärmedämm-Verbundsystemen.

Technische Daten
Brandverhalten: A1, nichtbrennbar
Verarbeitungszeit: ca. 30 Minuten
Biegezugfestigkeit: ≥ 4.8 N/qmm
Druckfestigkeit: ≥ 20 N/qmm
Haftzugfestigkeit: ≥ 0.5 N/qmm
auf Betonμ-Wert: ≤ 200
Schwindung: ≤ 2.5 mm/m
Glühverlust: ≤ 1 M-%
Halogene: ≤ 0.1 M-%

Körnung 0 - 1 mm
Auftragsdicke min. 2 mm Trockenschichtdicke
Verbrauch ca. 4 kg/qm/2 mm
Ergiebigkeit ca. 6.5 qm/Sack bei 2 mm, ca. 13 l Frischmörtel/Sack
Wasserbedarf 6.5 - 7 l/Sack bei streichfähiger Konsistenz, 6 - 6,5 l/Sack bei spachtelfähiger Konsistenz

Die angegebenen Verbrauchsangaben dienen zur Orientierung. Praxisbedingt ist dabei ein Mehrverbrauch von ca. 10 % zu berück-sichtigen. Die Verbrauchsangaben sind abhängig von Rauheit und Saugfähigkeit des Untergrundes sowie der Verarbeitungstechnik.

Farbe:
grau

Produktinformation

Lieferform:
1 Sack a 25 kg

Sicherheitshinweis:
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen.

Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Skin Irrit. 2 H315 Verursacht Hautreizungen.
Eye Dam. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden.
STOT SE 3 H335 Kann die Atemwege reizen.
Zusätzliche Angaben:
Bei sachgerechter, trockener Lagerung für mindestens 12 Monate ab Herstellerdatum chromatarm.
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS05 GHS07
Signalwort:
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung:
Portlandzementklinker (grau)
Gefahrenhinweise:
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H335 Kann die Atemwege reizen.
Sicherheitshinweise:
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P280 Schutzhandschuhe / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
P261 Einatmen von Staub vermeiden.
P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P315 Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen.
P332+P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmungsorgen.
P312 Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P362+P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
P501 Inhalt/Behälter gemäß lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften derAbfallverwertung zuführen.
Sonstige Gefahren:
Aus dem trockenen Gemisch entstehender Staub kann die Atemwege reizen. Wiederholtes Einatmengrößerer Staubmengen erhöht das Risiko für Erkrankungen der Lunge. Das Produkt reagiert mitFeuchtigkeit stark alkalisch.
Das mit Wasser versetzte Produkt kann bei längerem Kontakt (z.B. Knien imfeuchten Mörtel) ernste Hautschäden hervorrufen. Das Gemisch ist chromatarm, da der Gehalt an sensibilisierendem Chrom(VI) durch Zusätze unter 0,0002% im Zementanteil des verwendungsfähigen Produktes abgesenkt ist. Daher besteht keine Gefahr der Sensibilisierung durch Chromat. Voraussetzung für die Wirksamkeit der Chromatreduktion ist die sachgerechte trockene Lagerung und die Beachtung der maximalen Lagerdauer. Das Produkt ist schwach wassergefährdend.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung:
Die Kriterien für die Identifizierung persistenter, bioakkumulierbarer und toxischer Stoffe (PBT) und sehr persistenter und sehr bioakkumulierbarer Stoffe (vPvB) nach Anhang XIII der Verordnung (EG) Nr.1907/2006 werden nicht erfüllt.