Thomsit K 192 F Kautschuk- & PVC-Belagkleber 13 kg

Produkt-ID: 50659590

Lieferzeit 1 bis 3 Werktage

197,29 EUR

10 Eimer je 195,32 EUR
20 Eimer je 193,34 EUR
33 Eimer je 191,37 EUR
66 Eimer je 189,40 EUR
incl. 19% USt. zzgl. Liefer- und Versandkosten
Packung enthält 13 kg
1 kg entsprechen 15,18 EUR
Gewicht: 15.5 kg
Eimer


Thomsit® K 192 F Leitfähiger Kautschuk- und PVC-Belagkleber
Für leitfähige Kautschuk- und PVC-Beläge auf saugfähigen Untergründen


Produkteigenschaften:
Faserverstärkt mit hoher Scherfestigkeit
Elektrisch leitfähig
Kombiniert gute Nassklebkraft mit harter Klebstofffuge
Kurze Ablüftezeit
Sehr gute Verarbeitbarkeit
EMICODE: EC1 PLUS

Anwendungsbereiche:
Sehr emissionsarmer, leitfähiger und faserverstärkter Dispersionsklebstoff für
leitfähige Kautschukbeläge bis 4,0 mm Dicke mit glatter, geschliffener Rückseite in Bahnen und Platten
leitfähige PVC-Beläge in Bahnen und Platten
auf saugfähigen, belegreifen Untergründen.

Empfohlen für Bereiche mit besonderen Anforderungen an die elektrische Ableitfähigkeit von Fußbodenkonstruktionen, z.B. Operations- und Computerräume, Laboratorien und explosionsgefährdete Produktions- und Lagerbereiche.

Thomsit K 192 F erfüllt höchste Anforderungen zum Arbeitsschutz, zur Raumluftqualität und zur Umweltverträglichkeit.

Farbe:
hellgrau, faserhaltig, pastös

Produktinformation

Lieferform:
13-kg-Eimer

Sicherheitshinweis:
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen.

Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

Handelsname: Thomsit K 192 F

Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Das Produkt ist nach GHS-Kriterien nicht einstufungspflichtig.

Kennzeichnungselemente
Globally Harmonized System, EU (GHS)

Das Produkt ist nach GHS-Kriterien nicht kennzeichnungspflichtig.

Kennzeichnung bestimmter Zubereitungen (GHS):

EUH208: Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Enthält:
Reaktionsmasse aus: 5-Chlor-2-methyl4-isothiazolin-3-on [EG-Nr. 247-500-7] und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on [EG-Nr. 220-239-6] (3:1)