PCI Repaflow Uni 25 kg Verguss- & Ankermörtel

Produkt-ID: 50410748

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210 Sack je 21,78 EUR
incl. 19% USt. zzgl. Liefer- und Versandkosten
Packung enthält 25 kg
1 kg entsprechen 0,91 EUR
Gewicht: 25 kg
Sack


PCI Repaflow® Uni
Zementärer Verguss- und Ankermörtel 1-komponentig und schwundkompensiert

Produkteigenschaften:

Schwundkompensiert, rissefreie, maßgenaue und volumenbeständige Aushärtung des Mörtels.
Hohe Frühfestigkeiten und Endfestigkeiten
Fließfähig, füllt horizontale Hohlräume weitgehend selbstverlaufend.
Lange Verarbeitungszeit, bis 45 Minuten bei + 20 °C verarbeitbar.
Pumpfähig, im offenen System mit seperatem Mischer sowie Förderpumpe.
Frost und Tausalzbeständig, hohe Beständigkeit gegen Enteisungsmittel
Kraftschlüssige, stützende Verbindung, bewirkt eine gleichmäßige Lastabtragung zum Fundament.
Chloridfrei, verursacht keine Korrosion an Stahl.
Wasserundurchlässig.
Zertifiziert nach EN 1504 Teil 6.

Anwendungsbereiche:
Für innen und außen.
Last abtragende, stützende, kraftschlüssige Verbindung zwischen Betonfundamenten und Maschinen, Stahlfußplatten, Stahlschienen und Hochregalstützen.
Kraftschlüssiges Vergießen von Beton Fertigteilstützen in Köcherfundamenten, Ablaufrinnen, Stahlgeländern.
Hohlraumfreie Verbindung von Einbauteilen mit unbewehrtem Beton oder Stahlbeton.
Für Vergusshöhen von 20 bis 80 mm, mit Kies abgemischt bis 180 mm.

Farbe:
grau

Produktinformation

Lieferform:
1 Sack a 25 kg

Sicherheitshinweis:
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen.

Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2 H315: Verursacht Hautreizungen.
Schwere Augenschädigung, Kategorie 1 H318: Verursacht schwere Augenschäden.
Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition, Kategorie 3
H335: Kann die Atemwege reizen.
Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Gefahrenpiktogramme : GHS05 GHS07
Signalwort : Gefahr
Gefahrenhinweise :
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H335 Kann die Atemwege reizen.
Sicherheitshinweise :
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Prävention:
P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/
Gesichtsschutz tragen.
P261 Einatmen von Staub vermeiden.
P264 Nach Gebrauch Gesicht, Hände und alle exponierten Hautstellen gründlich waschen.
Reaktion:
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell
vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P315 Sofort ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P304 + P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
P302 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P332 + P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P362 + P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Entsorgung:
P501 Inhalt / Behälter einer geeigneten Sammelstellen für gefährliche Abfälle zuführen.
Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung:
Zement, Portland-, Chemikalien
Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und
sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.
Umweltbezogene Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß
REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der
delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Toxikologische Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß
REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der
delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Sofern zutreffend werden in diesem Abschnitt Angaben über sonstige Gefahren gemacht, die
keine Einstufung bewirken, aber zu den insgesamt von dem Stoff oder Gemisch ausgehenden
Gefahren beitragen können.