PCI Barraseal 25 kg Dichtungsschlämme

Produkt-ID: 50253090

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incl. 19% USt. zzgl. Liefer- und Versandkosten
Packung enthält 25 kg
1 kg entsprechen 1,76 EUR
Gewicht: 25 kg
Sack


PCI Barraseal®
Mineralische Dichtungsschlämme, für Keller, Trinkwasser- und Abwasserbereich

Anwendungsbereiche
Für innen und außen.
Für Boden, Wand und Decke.
Zum Herstellen zementgebundener Abdichtungen von Bauwerken im Hoch- und Tiefbau, bei Neu- und Altbauten.
Als Behälterabdichtung, z.B. Trinkwasserbehälter, nach DIN 18535 bis 10 m Füllhöhe.
Als Zwischenabdichtung unter Bitumendickbeschichtungen, wie PCI Pecimor.
Zum Abdichten von Kellern, Feuchträumen und Stützmauern
Zum Schutz der Oberflächen von begehbaren Kanälen, offenen Gerinnen von Kläranlagen und sonstigen Abwasserbauwerken.
Zur Abdichtung von salz- und feuchtebelastetem Mauerwerk in Verbindung mit den PCI Saniment Sanierputzen.
Zum Abdichten auf der dem Wasser zugewandten und abgewandten Seite

Produkteigenschaften

Wasserdicht und frostbeständig, universell innen und außen einsetzbar bis 10 m Wassersäule.
Plastisch-geschmeidig, einfach und leicht zu verarbeiten.
Streich-, spachtel- und spritzbar.
Haftsicher, keine Grundierung oder Haftbrücke erforderlich.
Sulfatbeständig, gegen treibende Angriffe im Abwasserbereich.
Dauerhaft und mechanisch hoch belastbar.
Exzellente Nassabriebbeständigkeit , geprüft wie Steinzeugrohre über 100.000 Zyklen.
Dauerhaft beständig gegen starken chemischen Angriff der Expositionsklasse XWW3 nach DIN 19573 (geprüft bei ph 4,0).
Anwendbar gemäß EN 206-1 bei den Expositionsklassen XS 1-3, XF 1-3, XA 1-3.
Mit amtlichem Prüfzeugnis für den Trinkwasserbereich nach DVGWArbeitsblatt W 347 / W 270.
Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis nach den Prüfgrundsätzen MDS.
Zertifiziert nach EN 1504 Teil 2.

Farbe:
grau

Produktinformation

Lieferform:
1 Sack a 25 kg

Sicherheitshinweis:
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen.

Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2 H315: Verursacht Hautreizungen.
Schwere Augenschädigung, Kategorie 1 H318: Verursacht schwere Augenschäden.
Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition, Kategorie 3, Reizung der Atemwege H335: Kann die Atemwege reizen.
Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Gefahrenpiktogramme : GHS 05, GHS 07
Signalwort :
Gefahr
Gefahrenhinweise :
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H335 Kann die Atemwege reizen.
Sicherheitshinweise :
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Prävention:
P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
P261 Einatmen von Staub vermeiden.
P264 Nach Gebrauch Gesicht, Hände und alle exponierten Hautstellen gründlich waschen.
Reaktion:
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P315 Sofort ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P304 + P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
P302 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P332 + P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P362 + P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Entsorgung:
P501 Inhalt / Behälter einer geeigneten Sammelstellen für gefährliche Abfälle zuführen.
Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung:
Zement, Portland-, Chemikalien
Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und
sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.
Umweltbezogene Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß
REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der
delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Toxikologische Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß
REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der
delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Sofern zutreffend werden in diesem Abschnitt Angaben über sonstige Gefahren gemacht, die
keine Einstufung bewirken, aber zu den insgesamt von dem Stoff oder Gemisch ausgehenden
Gefahren beitragen können.