PCI Finopur 5 L 2K-PUR-Versiegelung

Produkt-ID: 50871350

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6 Kombi-Gebi je 213,40 EUR
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incl. 19% USt. zzgl. Liefer- und Versandkosten
Packung enthält 5 l
1 l entsprechen 44,00 EUR
Gewicht: 5.5 kg
Kombi-Gebi


PCI Finopur®
2K-PUR-Versiegelung als mattierende Kopfversiegelung auf Kunstharzbeschichtungen


Produkteigenschaften:
Glatte und matte Oberfläche, kaum Lichtreflexion.
Sehr guter Verlauf, leicht zu verarbeiten.
Zähhart und verschleißfest, widerstandsfähig gegen leichte bis mittlere schleifende und rollende Beanspruchungen.
Chemikalienbeständig, schützt gegen zahlreiche Säuren, Laugen, Öle u. a.
Wasserfest, in Nassbereichen geeignet.

Anwendungsbereiche:
Für innen und außen.
Für Böden.
Transparente, lichtechte und matte Kopfversiegelung auf PCI-Versiegelungen und -Beschichtungen.
Für Böden in Industriebetrieben, Lagerräumen und Gewerbebetrieben.
Zur chemikalienbeständigen Versiegelung von mit PCI Farbchips dekorativ gestalteten Böden

Farbe:
transparent

Produktinformation

Lieferform:
1 Kombi-Gebinde a 5 L

Sicherheitshinweis:
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen.

Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

PCI FINOPUR PART A
Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Entzündbare Flüssigkeiten, Kategorie 3
Sensibilisierung durch Hautkontakt,
Kategorie 1
Spezifische Zielorgan-Toxizität -
einmalige Exposition, Kategorie 3
Spezifische Zielorgan-Toxizität -
einmalige Exposition, Kategorie 3
Langfristig (chronisch)
gewässergefährdend, Kategorie 2
Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Gefahrenpiktogramme :
GHS02, GHS07, GHS09
Signalwort : Achtung
Gefahrenhinweise :
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H335 Kann die Atemwege reizen.
EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise :
Prävention:
P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
P260 Dampf nicht einatmen.
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
P243 Maßnahmen gegen elektrostatische Entladungen treffen.
P272 Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen.
P242 Nur funkenfreies Werkzeug verwenden.
P241 Explosionsgeschützte elektrische/ Lüftungs-/ Beleuchtungsgeräte verwenden.
Reaktion:
P304 + P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
P303 + P361 + P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/ duschen.
P333 + P311 Bei Hautreizung oder -ausschlag: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
Lagerung:
P403 + P235 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
Entsorgung:
P501 Inhalt / Behälter einer geeigneten Sammelstellen für
gefährliche Abfälle zuführen.
Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung:
Polyacrylat
Sonstige Gefahren
Sofern zutreffend werden in diesem Abschnitt Angaben über sonstige Gefahren gemacht, die keine Einstufung bewirken, aber zu den insgesamt von dem Stoff oder Gemisch ausgehenden
Gefahren beitragen können.




Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

PCI FINOPUR PART B
Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Entzündbare Flüssigkeiten, Kategorie 3
Akute Toxizität, Kategorie 4
Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2
Schwere Augenschädigung, Kategorie 2
Sensibilisierung durch Hautkontakt,
Kategorie 1
Spezifische Zielorgan-Toxizität -
einmalige Exposition, Kategorie 3
Spezifische Zielorgan-Toxizität -
wiederholte Exposition, Kategorie 2,
Hörorgan
Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Gefahrenpiktogramme :
GHS02, GHS07, GHS08
Signalwort :
Achtung
Gefahrenhinweise :
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H335 Kann die Atemwege reizen.
H373 Kann die Organe (Hörorgan) schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
EUH204 Enthält Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Sicherheitshinweise :
Prävention:
P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
P243 Maßnahmen gegen elektrostatische Entladungen treffen.
P241 Explosionsgeschützte [elektrische/ Lüftungs-/ Beleuchtungs-/ .? ] Geräte verwenden.
P272 Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen.
P264 Nach Gebrauch Gesicht, Hände und alle exponierten Hautstellen gründlich waschen.
P242 Nur funkenfreies Werkzeug verwenden.
P260 Dampf nicht einatmen.
Reaktion:
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell
vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P304 + P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
P314 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P303 + P361 + P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/ duschen.
P333 + P311 Bei Hautreizung oder -ausschlag: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P332 + P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P337 + P311 Bei anhaltender Augenreizung: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Lagerung:
P403 + P235 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
Entsorgung:
P501 Inhalt / Behälter einer geeigneten Sammelstellen für gefährliche Abfälle zuführen.
Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung:
Hexamethylendiisocyanat, Oligomere
Xylol
Sonstige Gefahren
Sofern zutreffend werden in diesem Abschnitt Angaben über sonstige Gefahren gemacht, die
keine Einstufung bewirken, aber zu den insgesamt von dem Stoff oder Gemisch ausgehenden
Gefahren beitragen können.