PCI FT Klebemörtel 42 x 25 kg Fliesenkleber

Produkt-ID: 55254820

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Packung enthält 1050 kg
1 kg entsprechen 0,93 EUR
Gewicht: 1100 kg
Palette


PCI FT® Klebemörtel
Fliesenkleber für Steingut- und Steinzeugbeläge


Produkteigenschaften:
Standfest, kein Verkeilen erforderlich.
Die angesetzten Fliesen haften sofort, können aber in ihrer Lage korrigiert werden.
Geschmeidig, dadurch leicht zu verarbeiten.
Dauernassfest und frostbeständig, universell innen und außen, selbst in Schwimmbädern und Kühlräumen einsetzbar.
Haftet ohne Vornässen und ohne Grundieren auf Beton, Zementestrich und Zementputz.
Erfüllt die Klassifizierung C2T nach DIN EN 12 004 (Untersuchungsbericht TU München).
Mit amtlichen Prüfzeugnissen für den Trinkwasserbereich nach den DVGW-Arbeitsblättern W270 und W347 (Hygiene-Institut Gelsenkirchen).

Anwendungsbereiche:

Für innen und außen.
Für Wand und Boden.
Zum Verlegen von Steingut-, Steinzeug- und Feinsteinzeugkeramik im Dünnbettverfahren.
Auf Zementestrichen, angeschliffenen Anhydrit- bzw. Gips-Fließestrichen, Zementputzen, Beton, Heizestrichen, Gussasphalt (nur im Innenbereich),
Gipskarton-, Gipsfaserplatten, Gipsdielen und Gipsputzen.
Zur Verlegung von Keramikbelägen in Dauernassbereichen wie Hallen- und Freibädern, Therapiebecken sowie in Nassbereichen wie Duschen,
Toiletten, Bädern, Kühlräumen.
Auch geeigent für Feinsteinzeugfliesen
Für Kleberbettdicken von 1 bis 5 mm.

Farbe:
grau

Produktinformation

Lieferform:
42 Säcke a 25 kg

Sicherheitshinweis:
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen.

Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

Mögliche Gefahren
Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2 H315: Verursacht Hautreizungen.
Schwere Augenschädigung, Kategorie 1 H318: Verursacht schwere Augenschäden.
Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition, Kategorie 3, Reizung der Atemwege H335: Kann die Atemwege reizen.
Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Gefahrenpiktogramme :
GHS05, GHS07
Signalwort : Gefahr
Gefahrenhinweise :
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H335 Kann die Atemwege reizen.
Sicherheitshinweise :
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Prävention:
P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
P261 Einatmen von Staub vermeiden.
P264 Nach Gebrauch Gesicht, Hände und alle exponierten Hautstellen gründlich waschen.
Reaktion:
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell
vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P315 Sofort ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P304 + P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
P302 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P332 + P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P362 + P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Entsorgung:
P501 Inhalt / Behälter einer geeigneten Sammelstellen für gefährliche Abfälle zuführen.
Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung:
Zement, Portland-, Chemikalien
Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder
höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und
sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.
Umweltbezogene Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß
REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der
delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr
endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.