PCI Flexmörtel Premium 20 kg

Produkt-ID: 50543531

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192 Sack je 55,48 EUR
incl. 19% USt. zzgl. Liefer- und Versandkosten
Packung enthält 20 kg
1 kg entsprechen 2,89 EUR
Gewicht: 25 kg
Sack


PCI Flexmörtel® Premium
Verformungsfähiger Fliesenkleber für Keramik- und Naturwerksteinbeläge


Anwendungsbereiche
Für innen und außen.
Für Boden.
Für die Belegung von Zementestrichen/zementären Heizestrichen ≤ 4% CM.
Für die Verlegung von Fliesen und Natursteinen.
Für die Verlegung speziell im Aussenbereich.
Für Balkone, Terrassen, Fußbodenheizungen sowie mechanisch hochbelastete Flächen im Industriebereich, wie in Hallen, Räumen und auf Gängen von Industriegebäuden, Märkten, Anstalts-, Dienstleistungs- und Verwaltungsgebäuden.
Für die Verlegung auf Zementestrichen, angeschliffenen Anhydritestrichen, Heizestrichen, Trockenestrichen, Gussasphalt (nur im Innenbereich) und auf alten Bodenfliesen.
Zum Ausgleichen unebener Untergründe vor der Verlegung.

Produkteigenschaften

Sehr hoher Ausführungskomfort, 90 min Verarbeitungszeit, nach 4 Stunden begehbar.
Sehr hohe Ausblühsicherheit.
Standfeste Einstellung, verhindert das Einsinken von schweren Platten.
Variable Konsistenzeinstellung, kann je nach Bedarf als Dünnbett, Fließbett oder Mittelbettkleber eingestellt werden.
Kleberbettdicke 1 – 20 mm.
Effektive kristalline Wasserbindung.
Verformungsfähig, gleicht Temperaturschwankungen und Untergrundspannungen aus.
Sehr emissionsarm, GEV-EMICODE EC 1 PLUS.
Entspricht
der Richtlinie "Flexmörtel" der Deutschen Bauchemie e.V.
der Klassifizierung C2 FE S1 nach DIN EN 12004.

Farbe:
grau

Produktinformation

Lieferform:
1 Sack a 20 kg

Sicherheitshinweis:
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen.

Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

PCI FLEXMOERTEL PREMIUM
Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2 H315: Verursacht Hautreizungen.
Schwere Augenschädigung, Kategorie 1 H318: Verursacht schwere Augenschäden.
Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Gefahrenpiktogramme :
GHS05
Signalwort : Gefahr
Gefahrenhinweise :
H315 Verursacht Hautreizungen.
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise :
Prävention:
P264 Nach Gebrauch Haut gründlich waschen.
P280 Schutzhandschuhe/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
Reaktion:
P302 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen.
P305 + P351 + P338 + P310 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen.
P332 + P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P362 + P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung:
Zement, Portland-, Chemikalien
Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und
sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.
Umweltbezogene Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß
REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der
delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Toxikologische Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß
REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der
delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Sofern zutreffend werden in diesem Abschnitt Angaben über sonstige Gefahren gemacht, die
keine Einstufung bewirken, aber zu den insgesamt von dem Stoff oder Gemisch ausgehenden
Gefahren beitragen können.