PCI Nanofug Premium 5 kg Flexfugenmörtel

 

 
Eimer


PCI Nanofug® Premium
Variabler Flexfugenmörtel, für alle Fliesen und Natursteine


Produkteigenschaften:
Sehr leicht zu reinigen dank easy to clean effect.
Erhöhte Widerstandsfähigkeit gegen saure Haushaltsreiniger.
Verbesserter Schutz gegen bestimmte Schimmelpilze und Mikroorganismen.
Sehr hoher Verarbeitungskomfort mit einem Verarbeitungsfenster von ca. 40 Minuten.
Schnelles Abbinden jedoch kein Aufbrennen.
Feine Oberfläche und brillante Farbgebung.
Entspricht CG2 WA nach DIN 13888:2009.
Sehr emissionsarm, GEV EMICODE EC1 Plus.
Chromatarm.

Anwendungsbereiche:
Für innen und außen.
Für Wand und Boden.
Für Fugenbreiten von 1 - 10 mm.
Für alle keramischen Fliesen, Glasmosaik und Glasfliesen.
Für alle Natursteine.
Im Wohnbereich, in Bädern, Duschen, auf Balkonen, Terrassen, an Fassaden. In öffentlichen und gewerblichen Bereichen mit starker Nassbeanspruchung, z. B. Duschanlagen, Saunen, Toilettenanlagen. In Verkaufs- und Präsentationsflächen.
Auf Heizestrichen, Trockenestrichen, Betonfertigteilen, Gipskartonplatten, Gipsdielen, Holzspanplatten, Holzdielenböden und in Bereichen mit starken Temperaturschwankungen.

Farben:
Nr. 02 Bahamabeige
Nr. 03 Caramel
Nr. 05 Mittelbraun
Nr. 11 Jasmin
Nr. 12 Anemone
Nr. 16 Silbergrau
Nr. 18 Manhattan
Nr. 19 Basalt
Nr. 20 Weiß
Nr. 21 Hellgrau
Nr. 22 Sandgrau
Nr. 23 Lichtgrau
Nr. 27 jurabeige
Nr. 31 Zementgrau
Nr. 40 Schwarz
Nr. 41 Dunkelbraun
Nr. 43 Pergamon
Nr. 44 Topas
Nr. 47 Anthrazit
Nr. 53 Ocker
Nr. 54 Ahorn
Nr. 55 Nussbraun
Nr. 56 Terrabraun
Nr. 57 Rehbraun
Nr. 58 Mahagoni
Nr. 59 Mokka
Nr. 60 Schwarzbraun
Nr. 61 Schiefergrau

Produktinformation

Lieferform:
1 Eimer a 5 kg

Sicherheitshinweis:
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen.

Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

Mögliche Gefahren
Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2 H315: Verursacht Hautreizungen.
Schwere Augenschädigung, Kategorie 1 H318: Verursacht schwere Augenschäden.
Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition, Kategorie 3, Atmungssystem
H335: Kann die Atemwege reizen.
Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Gefahrenpiktogramme :
GHS05, GHS07
Signalwort : Gefahr
Gefahrenhinweise :
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H335 Kann die Atemwege reizen.
Sicherheitshinweise :
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Prävention:
P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
P261 Einatmen von Staub vermeiden.
P264 Nach Gebrauch Gesicht, Hände und alle exponierten Hautstellen gründlich waschen.
Reaktion:
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell
vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P315 Sofort ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P304 + P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
P302 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P332 + P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P362 + P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Entsorgung:
P501 Inhalt / Behälter einer geeigneten Sammelstellen für gefährliche Abfälle zuführen.
Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung:
Zement, Portland-, Chemikalien
Sonstige Gefahren
ieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und
sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.
Umweltbezogene Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß
REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der
delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Toxikologische Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß
REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der
delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Sofern zutreffend werden in diesem Abschnitt Angaben über sonstige Gefahren gemacht, die
keine Einstufung bewirken, aber zu den insgesamt von dem Stoff oder Gemisch ausgehenden
Gefahren beitragen können.