PCI Nanofug 4 kg Flexfugenmörtel

 

 
Beutel


PCI Nanofug®
Variabler Flexfugenmörtel insbesondere für Steingut- und Steinzeugbeläge

Anwendungsbereiche:

Für innen und außen.
Für Wand und Boden.
Für die Verfugung von schmalen Fugen wie z. B. in Mosaikbelägen bis hin zu breiten Fugen in Spaltklinkerplatten.
Für Steingutfliesen, Steinzeugfliesen, Spaltplatten, Porzellanmosaik, Glasmosaik, Glasfliesen, Ziegelfliesen und Cotto; auch geeignet für Feinsteinzeugfliesen.
Im Wohnbereich, in Bädern, Duschen, auf Balkonen, Terrassen, an Fassaden. In öffentlichen und gewerblichen Bereichen mit starker Nassbeanspruchung, z. B. Duschanlagen, Saunen, Toilettenanlagen.
In Verkaufs- und Präsentationsflächen.
Auf Heizestrichen, Trockenestrichen, Betonfertigteilen, Gipskartonplatten, Gipsdielen, Holzspanplatten, Holzdielenböden und in Bereichen mit starken Temperaturschwankungen.

Produkteigenschaften:
Mit einzigartiger Bindemittelkombination und Nanotechnologie, für Fugen mit hohem optischem Anspruch.
Wasser- und schmutzabweisende Oberfläche, durch minimalste Wasseraufnahme.
Leicht zu reinigen = EASY-TO-CLEAN-EFFEKT, durch Verwendung von speziellen Additiven.
Komfortables Verarbeitungsprofil, plastischer und geschmeidiger Fugenmörtel.
Frostbeständig, universell innen und außen, an Wand und Boden einsetzbar.
Verformungsfähig, gleicht Temperaturschwankungen aus.
Rissefrei aushärtend, die Fuge reißt nicht und bricht nicht aus.
Chromatarm.
Prüfzeugnis: Baustoffklasse A2 (nicht brennbarer Baustoff nach DIN 4102).
Alle Prüfzeugnisse sind abrufbar unter www.pci-augsburg.de

Farben:
Nr. 02 Bahamabeige
Nr. 03 Caramel
Nr. 05 Mittelbraun
Nr. 11 Jasmin
Nr. 12 Anemone
Nr. 16 Silbergrau
Nr. 18 Manhattan
Nr. 19 Basalt
Nr. 20 Weiß
Nr. 21 Hellgrau
Nr. 23 Lichtgrau
Nr. 31 Zementgrau
Nr. 40 Schwarz
Nr. 41 Dunkelbraun
Nr. 43 Pergamon
Nr. 44 Topas
Nr. 47 Anthrazit

Produktinformation

Lieferform:
1 Beutel a 4 kg

Sicherheitshinweis:
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen.

Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008