PCI Nanofug 4 kg Flexfugenmörtel

 

 
Beutel


PCI Nanofug®
Variabler Flexfugenmörtel insbesondere für Steingut- und Steinzeugbeläge

Produkteigenschaften:

Mit einzigartiger Bindemittelkombination und Nanotechnologie, für Fugen mit hohem optischem Anspruch.
Wasser- und schmutzabweisende Oberfläche, durch minimalste Wasseraufnahme.
Leicht zu reinigen = EASY-TO-CLEAN-EFFEKT, durch Verwendung von speziellen Additiven.
Komfortables Verarbeitungsprofil, plastischer und geschmeidiger Fugenmörtel.
Frostbeständig, universell innen und außen, an Wand und Boden einsetzbar.
Verformungsfähig, gleicht Temperaturschwankungen aus.
Rissefrei aushärtend, die Fuge reißt nicht und bricht nicht aus.
Chromatarm.
Prüfzeugnis: Baustoffklasse A2 (nicht brennbarer Baustoff nach DIN 4102).
Alle Prüfzeugnisse sind abrufbar unter www.pci-augsburg.de

Anwendungsbereiche:
Für innen und außen.
Für Wand und Boden.
Für die Verfugung von schmalen Fugen wie z. B. in Mosaikbelägen bis hin zu breiten Fugen in Spaltklinkerplatten.
Für Steingutfliesen, Steinzeugfliesen, Spaltplatten, Porzellanmosaik, Glasmosaik, Glasfliesen, Ziegelfliesen und Cotto; auch geeignet für Feinsteinzeugfliesen.
Im Wohnbereich, in Bädern, Duschen, auf Balkonen, Terrassen, an Fassaden. In öffentlichen und gewerblichen Bereichen mit starker Nassbeanspruchung, z. B. Duschanlagen, Saunen, Toilettenanlagen.
In Verkaufs- und Präsentationsflächen.
Auf Heizestrichen, Trockenestrichen, Betonfertigteilen, Gipskartonplatten, Gipsdielen, Holzspanplatten, Holzdielenböden und in Bereichen mit starken Temperaturschwankungen.

Farben:
Nr. 02 Bahamabeige
Nr. 03 Caramel
Nr. 05 Mittelbraun
Nr. 11 Jasmin
Nr. 12 Anemone
Nr. 16 Silbergrau
Nr. 18 Manhattan
Nr. 19 Basalt
Nr. 20 Weiß
Nr. 21 Hellgrau
Nr. 23 Lichtgrau
Nr. 31 Zementgrau
Nr. 40 Schwarz
Nr. 41 Dunkelbraun
Nr. 43 Pergamon
Nr. 44 Topas
Nr. 47 Anthrazit

Produktinformation

Lieferform:
1 Beutel a 4 kg

Sicherheitshinweis:
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen.

Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)

Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2 H315: Verursacht Hautreizungen.
Schwere Augenschädigung, Kategorie 1 H318: Verursacht schwere Augenschäden.
Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition, Kategorie 3, Atmungssystem
H335: Kann die Atemwege reizen.
Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Gefahrenpiktogramme :
GHS05, GHS07
Signalwort : Gefahr
Gefahrenhinweise :
H318 Verursacht schwere Augenschäden
H315 Verursacht Hautreizungen.
H335 Kann die Atemwege reizen.
Sicherheitshinweise :
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Prävention:
P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
P261 Einatmen von Staub vermeiden.
P264 Nach Gebrauch Gesicht, Hände und alle exponierten Hautstellen gründlich waschen.
Reaktion:
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN:
Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P315 Sofort ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P304 + P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
P302 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P332 + P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P362 + P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Entsorgung:
P501 Inhalt / Behälter einer geeigneten Sammelstellen für gefährliche Abfälle zuführen.
Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung:
Zement, Portland-, Chemikalien
Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und
sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.
Umweltbezogene Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß
REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der
delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Toxikologische Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß
REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der
delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Sofern zutreffend werden in diesem Abschnitt Angaben über sonstige Gefahren gemacht, die
keine Einstufung bewirken, aber zu den insgesamt von dem Stoff oder Gemisch ausgehenden
Gefahren beitragen können.