PCI Zemtec Top 5 kg 2K-PU-Versiegelung

Produkt-ID: 50243976

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Packung enthält 5 kg
1 kg entsprechen 39,61 EUR
Gewicht: 5.5 kg
Kanister


PCI Zemtec® Top
2K-wässrige PU-Versiegelung für PCI Zemtec®-Böden

Produkteigenschaften:

Wasserdampfdiffusionsfähig.
Lichtecht, geringe Vergilbungsneigung.
Seidenmatt.
Verschleissfest, widerstandsfähig gegen leichte schleifende und rollende Beanspruchung.
Rutschhemmend.
Leichte Verarbeitbarkeit durch gute Verlaufseigenschaften.

Anwendungsbereiche:
Für innen und aussen.
Verschleissfeste und rutschhemmende farblose Versiegelung von PCI Zemtec Bodenbeschichtungen und zementären Böden.
Für Böden in Fabrikations- und Lagerräumen, sowie Büros und Wohnräumen.
Leichtere Pflege und Reinigung der versiegelten Böden.

Farbe:
milchig-farblos

Produktinformation

Lieferform:
1 Kanister a 5 kg

Sicherheitshinweis:
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen.

Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

PCI ZEMTEC TOP 2K PTA
Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Keine gefährliche Substanz oder Mischung.
Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Keine gefährliche Substanz oder Mischung.
Zusätzliche Kennzeichnung
EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
EUH208 Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und
sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.
Umweltbezogene Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß
REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der
delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Toxikologische Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß
REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der
delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Sofern zutreffend werden in diesem Abschnitt Angaben über sonstige Gefahren gemacht, die
keine Einstufung bewirken, aber zu den insgesamt von dem Stoff oder Gemisch ausgehenden
Gefahren beitragen können.

Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

PCI ZEMTEC TOP PART B
Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Akute Toxizität, Kategorie 4 H332: Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
Sensibilisierung durch Hautkontakt, Kategorie 1
H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition, Kategorie 3
H335: Kann die Atemwege reizen.
Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Gefahrenpiktogramme
GHS07
Signalwort :
Achtung
Gefahrenhinweise :
H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H335 Kann die Atemwege reizen.
Sicherheitshinweise : Prävention:
P260 Dampf nicht einatmen.
P280 Schutzhandschuhe tragen.
Reaktion:
P302 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P333 + P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P363 Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.
P304 + P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
Lagerung:
P403 + P233 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
Entsorgung:
P501 Inhalt / Behälter einer geeigneten Sammelstellen für gefährliche Abfälle zuführen.
Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung:
Hexamethylendiisocyanat, Oligomere
Hexan, 1,6-diisocyanat-, homopolymer
Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und
sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.
Sofern zutreffend werden in diesem Abschnitt Angaben über sonstige Gefahren gemacht, die
keine Einstufung bewirken, aber zu den insgesamt von dem Stoff oder Gemisch ausgehenden
Gefahren beitragen können.