PCI Zemtec 1K 42 x 25 kg Bodenausgleich
PCI Zemtec® 1K
Zement-Bodenausgleich, für Wohnungs- und Gewerbebau
Produkteigenschaften:
Faserarmiert.
Pumpfähig, maschinell verarbeitbar, deshalb hohe Arbeitsleistung möglich.
Leicht verlaufend, einfaches Verarbeiten bei geringem Arbeitsaufwand.
Hohe Abriebfestigkeit, für Fahrverkehr mit luft- und vollgummibereiften Fahrzeugen geeignet.
Anwendungsbereiche:
Für innen.
Zementärer Bodenausgleich zum nivellieren unebener Betonböden und Zementestrichflächen.
Für Fahrverkehr mit luft- und vollgummibereiften Fahrzeugen geeignet.
Direkt nutzbar im trockenen Innenbereich, z. B. Lagerhallen, Werkstätten, Kellerräume etc.
Für Schichtdicken von 3 bis 30 mm.
Farbe:
grau
Produktinformation
Lieferform:
42 Säcke a 25 kg
Sicherheitshinweis:
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen.
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
PCI ZEMTEC 1K
Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2 H315: Verursacht Hautreizungen.
Schwere Augenschädigung, Kategorie 1 H318: Verursacht schwere Augenschäden.
Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Gefahrenpiktogramme : GHS05
Signalwort : Gefahr
Gefahrenhinweise :
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
H315 Verursacht Hautreizungen.
Sicherheitshinweise :
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Prävention:
P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
P264 Nach Gebrauch Gesicht, Hände und alle exponierten Hautstellen gründlich waschen.
Reaktion:
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN:
Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P315 Sofort ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P302 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P332 + P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Entsorgung:
P501 Inhalt/ Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen.
Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung:
Zement, Portland-, Chemikalien
Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und
sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.
Umweltbezogene Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß
REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der
delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Toxikologische Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß
REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der
delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Sofern zutreffend werden in diesem Abschnitt Angaben über sonstige Gefahren gemacht, die
keine Einstufung bewirken, aber zu den insgesamt von dem Stoff oder Gemisch ausgehenden
Gefahren beitragen können.