PCI Seccoral 2K Rapid

 

 
Stk.


PCI Seccoral® 2K Rapid
Schnellabbindende Sicherheits-Dichtschlämme zum Abdichten unter Keramikbelägen, von Keller-Außenwänden und Fundamenten

Mit allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen.
Geprüft nach DVGW-Arbeitsblatt W 270 für die Anwendung im Schwimm- und Badebeckenbereich


Anwendungsbereiche
Für innen und außen.
Für Wand und Boden.
Einsetzbar für Wassereinwirkungsklassen W0-I, W1-I, W2-I, W3-I nach DIN 18534; DIN 18531-5 (z. B. Balkone, Loggien usw.); DIN 18533 (erdberührte Bauteile); DIN 18535 (Schwimmbecken und Behälter)
Zum Abdichten in den Beanspruchungsklassen W1- W6 nach Ö-Norm B3407; in W5 ohne erhöhte chemische Einwirkung.
Zum rissüberbrückenden Abdichten von Bauwerken im Hoch- und Tiefbau, von Neu- und Altbauten.
Zum Ausbilden von Horizontalabdichtungen in und unter Wänden (z.B. Klinkermauerwerk, etc.) gegen kapillar aufsteigendes Wasser z.B. Sockelabdichtung von Neu- und Altbauten.
Mechanisch belastbar bis Beanspruchungsklasse III nach ZDB-Merkblatt: "Hoch belastete Beläge".

Produkteigenschaften
Wasserdicht und frostbeständig, universell innen und außen einsetzbar.
Rissüberbrückend, hohe Sicherheit bei nachträglich auftretenden Untergrundrissen.
Entkoppelnd und spannungsabbauend, kann auf Zementestrichen, sobald diese begehbar sind, appliziert und anschließend mit Keramik belegt werden.
Sehr geschmeidig, im Streich- oder Spachtelverfahren äußerst geschmeidig und sahnig leicht zu verarbeiten.
Hoher Verarbeitungskomfort, durch schnelle Abbindezeit aber lange Hautbildezeit.
Geruchsarm, es entstehen keine unangenehme und reizende Gerüche.
Rissefrei aushärtend, die Beschichtung reißt nicht und bricht nicht aus.
Wasserdampfoffen.
Geprüft nach DVGW-Arbeitsblatt W 270, geeignet für die Anwendung im Schwimm- und Badebeckenbereich
Sehr emissionsarm PLUS, GEV-EMICODE EC1 PLUS.

Farben:
Flüssig-Komponente grau
Pulver-Komponente weiß

Produktinformation

Lieferform:
Flüssig-Komponente 12,5-kg-Eimer (Kunstoff)
Pulver-Komponente 12,5-kg-Sack

Sicherheitshinweis:
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen.

Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

PCI SECCORAL 2K RAPID PART A
Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2
H315: Verursacht Hautreizungen.
Schwere Augenschädigung/-reizung, Kategorie 1
H318: Verursacht schwere Augenschäden.
Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Gefahrenpiktogramme :
GHS 05
Signalwort : Gefahr
Gefahrenhinweise :
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
H315 Verursacht Hautreizungen.
Sicherheitshinweise :
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Prävention:
P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
P264 Nach Gebrauch Gesicht, Hände und alle exponierten Hautstellen gründlich waschen.
Reaktion:
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P315 Sofort ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P302 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P332 + P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Entsorgung:
P501 Inhalt/ Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen.
Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung:
Zement, Portland-, Chemikalien
Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder
höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und
sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.
Sofern zutreffend werden in diesem Abschnitt Angaben über sonstige Gefahren gemacht, die
keine Einstufung bewirken, aber zu den insgesamt von dem Stoff oder Gemisch ausgehenden
Gefahren beitragen können.




Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

PCI SECCORAL 2K RAPID PART B
Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Keine gefährliche Substanz oder Mischung.
Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Keine gefährliche Substanz oder Mischung.
Zusätzliche Kennzeichnung
EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
EUH208 Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on, Gemisch aus: 5-Chlor-2-methyl-2Hisothiazol-3-on und 2-Methyl-2H-iso-thiazol-3-on (3:1). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder
höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und
sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.
Sofern zutreffend werden in diesem Abschnitt Angaben über sonstige Gefahren gemacht, die
keine Einstufung bewirken, aber zu den insgesamt von dem Stoff oder Gemisch ausgehenden
Gefahren beitragen können.