PCI Pecimor 2K 30 l Bitumen-Dickbeschichtung

Produkt-ID: 50399979

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Packung enthält 30 l
1 l entsprechen 2,40 EUR
Gewicht: 30 kg
Gebinde


PCI Pecimor® 2K
Bitumen-Dickbeschichtung für Kelleraußenwände und Fundamente

Mit allgemeinem bauaufsichtlichem Prüfzeugnis für handverarbeitbare und
maschinell im Spritzverfahren verarbeitbare Einstellung. CE-geprüft.

Anwendungsbereiche:

Für Innen, Außen, Wand und Boden.
Für Hoch- und Ingenieurbau.
Für händische Verarbeitung und maschinelle Verarbeitung im Spritzverfahren.
Als Abdichtung nach DIN 18533 in den Wassereinwirkungsklassen W1-E, W2.1-E, W3-E und W4-E.
Zum Abdichten von Bauwerken und Bauteilen nach Vorgängernorm DIN 18195 für die Bereiche Bodenfeuchte, aufstauendes Sickerwasser und mäßiges drückendes Wasser.
Zum Schutz von Bauteilen gegen Beton angreifende Wässer nach DIN 4030-1.
Zum Verkleben von Hartschaumdämmplatten (Perimeterdämmung).
Geeignet zur außenliegenden, streifenförmigen Abdichtung von Arbeitsfugen und Sollrissquerschnitten in Bauteilen aus Beton mit hohem Wassereindringwiderstand.
Zur sicheren Verbindung der vertikalen Abdichtung an Bodenplatten aus Beton mit hohem Wassereindringwiderstand.

Produkteigenschaften:
Ca. 90 % Trockenrückstand.
Geprüft nach EN 15814 und den Prüfgrundsätzen zur Erteilung des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses für Bauwerksabdichtungen im Übergang zu Bauteilen aus Beton mit hohem Wassereindringwiderstand und als Fugenabdichtung für Bauteile aus Beton mit hohem Wassereindringwiderstand.
2-komponentig, früh regenfest durch schnelle Aushärtung.
Radondicht, für wohngesundes Bauen.
Polystyrolgefüllt, geschmeidigleichtes Verarbeiten.
Gute Anhaftung auf trockenen und leichtfeuchten Untergründen.
Sicherer Anschluss an WU-Beton.
Wasserdicht.
Rissüberbrückend, für eine hohe Dauerhaftigkeit und Langlebigkeit.
Rissüberbrückungsklasse RÜ3-E nach DIN 18533-1.
Alterungsbeständig, auch nach Jahren dauerhafter Schutz.
Frost-Tausalz-beständig.
Lösemittelfrei, keine Belastung der Umwelt und des Verarbeiters durch Lösemitteldämpfe. Keine Brand- oder Explosionsgefahr. Keine gesundheitsschädlichen Dämpfe.

Farbe:
schwarz

Produktinformation

Lieferform:
1 Kombi-Gebinde a 30 L

Sicherheitshinweis:
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen.

Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

PART A
Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Keine gefährliche Substanz oder Mischung.
Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Keine gefährliche Substanz oder Mischung.
Zusätzliche Kennzeichnung
EUH208 Enthält Harzsäuren und Kolophoniumsäuren, mit Maleinsäure behandelt, Natriumsalze, Tetramethylolacetylendiharnstoff. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder
höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und
sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.
Umweltbezogene Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß
REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der
delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr
endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Toxikologische Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß
REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der
delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr
endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Sofern zutreffend werden in diesem Abschnitt Angaben über sonstige Gefahren gemacht, die
keine Einstufung bewirken, aber zu den insgesamt von dem Stoff oder Gemisch ausgehenden
Gefahren beitragen können.

Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

PART B
Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2 H315: Verursacht Hautreizungen.
Schwere Augenschädigung, Kategorie 1 H318: Verursacht schwere Augenschäden. Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition,
Kategorie 3, Atmungssystem H335: Kann die Atemwege reizen.
Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Gefahrenpiktogramme :
GHS05, GHS07
Signalwort : Gefahr
Gefahrenhinweise :
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H335 Kann die Atemwege reizen.
Sicherheitshinweise :
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Prävention:
P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
P261 Einatmen von Staub vermeiden.
P264 Nach Gebrauch Gesicht, Hände und alle exponierten Hautstellen gründlich waschen.
Reaktion:
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P315 Sofort ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P304 + P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
P302 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P332 + P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P362 + P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Entsorgung:
P501 Inhalt / Behälter einer geeigneten Sammelstellen für gefährliche Abfälle zuführen.
Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung: Klinker hergestellt aus Calciumoxid, Calciumsulfat und Calciumsulfoaluminat Zement, Portland-, Chemikalien
Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder
höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und
sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.
Umweltbezogene Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß
REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der
delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr
endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Toxikologische Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß
REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der
delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr
endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Sofern zutreffend werden in diesem Abschnitt Angaben über sonstige Gefahren gemacht, die
keine Einstufung bewirken, aber zu den insgesamt von dem Stoff oder Gemisch ausgehenden
Gefahren beitragen können.