PCI Pecilastic W-Lim Spezialkleber

 

 
Stk.


PCI Pecilastic® W-Lim
Spezialkleber zum Verkleben der Abdichtungsbahn PCI Pecilastic W, PCI Dichtbahn Grau und PCI CL 69 Ultra-Dicht

Anwendungsbereiche:
Für innen.
Für Wand und Boden.
Zum Verkleben der Abdichtungsbahn PCI Pecilastic W am Untergrund.
Zum sicheren Verkleben der Stöße und Überlappungen der Abdichtungsbahn PCI Pecilastic W.
Zum sicheren Verkleben der PCI Pecitape Dichtbänder, Dichtecken und Dichtmanschetten.
Zum Einsatz im privaten Umfeld, in Wohngebäuden, Hotels und Bereichen mit ähnlicher Nutzung.

Produkteigenschaften:
PCI Pecilastic W-Lim bindet sicher und schnell unter der Abdichtungsbahn PCI Pecilastic W, PCI Pecitape Dichtbändern, Dichtmanschetten und Dichtecken ab und ergibt eine funktionsfähige, dichte Abdichtungsfläche.
PCI Pecilastic W Lim ist flexibel und hat eine gute Alterungsbeständigkeit.
Cremige Konsistenz, kann leicht mit einem Roller, Pinsel oder Zahnkelle aufgetragen werden.
Lange Verarbeitungszeit.
Schnelle Arbeitschrittfolge durch lange klebeoffene Zeit, insbesondere beim Auftragen mit einer Rolle.
PCI Pecilastic W-Lim wurde im System mit der Abdichtungsbahn PCI Pecilastic W geprüft und zugelassen gemäß der
Leitlinie für die europäische technische Zulassung ETAG 022 - Teil 2: Bausätze mit Abdichtungsbahnen.
PCI Pecilasic W-LIM / PCI Pecilastic W erfüllt die W0-I bis W2-I Anforderungen nach DIN 18534
Sehr emissionsarm - GEV Emicode EC1 Plus.

Farbe:
grau (Flüssig-Komponente)
weiß (Pulver-Komponente)

Produktinformation

Lieferform:
5-kg-Beutel (Flüssig-Komponente)
5-kg-Eimer (Pulver-Komponente)

Sicherheitshinweis:
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen.

Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

PCI Pecilastic W-LIM PT A
Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2 H315: Verursacht Hautreizungen.
Schwere Augenschädigung, Kategorie 1 H318: Verursacht schwere Augenschäden.
Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Gefahrenpiktogramme :
GHS05
Signalwort : Gefahr
Gefahrenhinweise :
H315 Verursacht Hautreizungen.
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise :
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Prävention:
P264 Nach Gebrauch Haut gründlich waschen.
P280 Schutzhandschuhe/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
Reaktion:
P302 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen.
P305 + P351 + P338 + P310 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen.
P332 + P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P362 + P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung:
Zement, Portland-, Chemikalien (+)-Weinsäure
Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und
sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.
Umweltbezogene Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß
REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der
delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Toxikologische Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß
REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der
delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Sofern zutreffend werden in diesem Abschnitt Angaben über sonstige Gefahren gemacht, die
keine Einstufung bewirken, aber zu den insgesamt von dem Stoff oder Gemisch ausgehenden
Gefahren beitragen können.





Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

PCI Pecilastic W-LIM PT B
Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Keine gefährliche Substanz oder Mischung.
Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Keine gefährliche Substanz oder Mischung.
Zusätzliche Kennzeichnung
EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
EUH208 Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on, Gemisch aus: 5-Chlor-2-methyl-2Hisothiazol-3-on und 2-Methyl-2H-iso-thiazol-3-on (3:1). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und
sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.
Umweltbezogene Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß
REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der
delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Toxikologische Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß
REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der
delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Sofern zutreffend werden in diesem Abschnitt Angaben über sonstige Gefahren gemacht, die
keine Einstufung bewirken, aber zu den insgesamt von dem Stoff oder Gemisch ausgehenden
Gefahren beitragen können.