PCI Barraseal Turbo 20 kg

Produkt-ID: 50435443

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Packung enthält 20 kg
1 kg entsprechen 6,82 EUR
Gewicht: 25 kg
Gebinde


PCI Barraseal® Turbo
Flexible 2K-Reaktivabdichtung, für Kelleraußenwände, Fundamente und Betonbauteile

Mit allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen nach den Prüfgrundsätzen MDS, FPD und ÜBB. Oberflächenschutzsystem OS 5b nach RiLi SIB.

Anwendungsbereiche
Für innen, außen, Wand und Boden.
Zum Abdichten von Kellerwänden, Fundamenten und Betonbauteilen nach DIN 18533 (W1-E).
Als Abdichtung gegen drückendes Wasser nach Prüfgrundsätzen MDS, FPD und ÜBB.
Als Horizontalsperre unter Wänden nach DIN 18533 (W4-E).
Als Abdichtung beim Übergang auf wasserundurchlässige Bauteile (abP ÜBB) und verlorene Schalungen (abP FPD).
Als flexible Sockelabdichtung nach DIN 18533 (W4-E).
Als Oberflächenschutzsystem OS 5b nach RiLi SIB.
Als Oberflächen- und Chloridschutz nach EN 1504-2 (Tabelle 5) für Stahlbeton.
Als Behälterabdichtung nach DIN 18535 bis 10 m Wassersäule (W1-B, W2-B).
Zum Kleben von Schutz-, Drain- und Dämmplatten.
Zum rissüberbrückenden Abdichten von alten schadhaften Kellerabdichtungen.

Produkteigenschaften
2-komponentige, flexible Reaktivabdichtung für Kellerwände, Fundamente und Betonbauteile gegen Bodenfeuchtigkeit, aufstauendes Sickerwasser und drückendes Wasser.
Radondicht: Für einen hohen Schutz der Gesundheit.
Universell in der Anwendung: Als Haftbrücke, Flächen-, Sockel-, Horizontalabdichtung, zum Kleben von Drain- und Dämmplatten geeignet und als Oberflächenschutz für Betonbauteile.
2 mm Rissüberbrückung nach Prüfgrundsätzen FPD, Rissklasse R3.
Erfüllt alle Anforderungen als Oberflächenschutzsystem OS 5b nach RiLi SIB.
Einfach zu verarbeiten: Spritz-, roll-, streich- und spachtelbar.
Schnell abbindend: Für Arbeiten unter Zeitdruck.
Trocknungskontrolle: Nach Farbumschlag bereit für nächsten Schichtauftrag.
Haftsicher: Auf mineralischen Untergründen und bituminösen Untergründen einsetzbar.
Wasserdampfdiffusionsoffen, UV-, alterungs- und witterungsbeständig.
Ergiebig: Hohe Trockenschichtdicke von ca. 90 % der aufgetragenen Materialmenge.
Überstreichbar und überputzbar.
Frost-, Frost-Tausalzbeständig und dicht: Schützt vor eindringenden Schadsalzen wie z. B. Chloride.

Farbe:
grau

Produktinformation

Lieferform:
1 Gebinde a 20 kg

Sicherheitshinweis:
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen.

Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

PCI BARRASEAL Turbo PART A
Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2 H315: Verursacht Hautreizungen.
Schwere Augenschädigung, Kategorie 1 H318: Verursacht schwere Augenschäden.
Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Gefahrenpiktogramme :
GHS05
Signalwort : Gefahr
Gefahrenhinweise :
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
H315 Verursacht Hautreizungen.
Sicherheitshinweise :
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Prävention:
P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
P264 Nach Gebrauch Gesicht, Hände und alle exponierten Hautstellen gründlich waschen.
Reaktion:
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell
vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P315 Sofort ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P302 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P332 + P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Entsorgung:
P501 Inhalt/ Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen.
Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung:
Zement, Portland-, Chemikalien
Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und
sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.
Umweltbezogene Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß
REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der
delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Toxikologische Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß
REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der
delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Sofern zutreffend werden in diesem Abschnitt Angaben über sonstige Gefahren gemacht, die
keine Einstufung bewirken, aber zu den insgesamt von dem Stoff oder Gemisch ausgehenden
Gefahren beitragen können.


Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

PCI BARRASEAL Turbo PT
Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Keine gefährliche Substanz oder Mischung.
Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Keine gefährliche Substanz oder Mischung.
Zusätzliche Kennzeichnung
EUH210
EUH208
Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on, Gemisch aus: 5-Chlor-2-methyl-2Hisothiazol-3-on und 2-Methyl-2H-iso-thiazol-3-on (3:1). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und
sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.
Umweltbezogene Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß
REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der
delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Toxikologische Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß
REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der
delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Sofern zutreffend werden in diesem Abschnitt Angaben über sonstige Gefahren gemacht, die
keine Einstufung bewirken, aber zu den insgesamt von dem Stoff oder Gemisch ausgehenden
Gefahren beitragen können.